Florianturm Dortmund

Brandschutztechnische Sanierung

Im Zuge der Bundesgartenschau 1959 wurde der Fernsehturm Dortmund durch den bekannten Dortmunder Architekten Will Schwarz als Sende- und Aussichtsturm geplant. Im ersten Bauabschnitt zur Gartenschau wurde der Turm ohne Nebengebäude errichtet. In den Jahren 1962 bis 1964 folgten am Turmfuß zwei weitere Gebäudeteile, die Flächen für ein Restaurant und die Sendetechnik schufen. Ab Ende der 1980er Jahre wurden in mehreren Bauabschnitten Anlagen und Bauteile instandgesetzt: energetische Fassadensanierung, Betonsanierung, Austausch der Aufzüge u.v.m.

Durch die Erkenntnisse aus diversen Schadensereignissen – u.a. des Flughafenbrandes 1996 in Düsseldorf – stellte man fest, dass die bestehende brandschutztechnische Einrichtung des Turmes nicht mehr den angepassten Schutzzielgedanken genügte. Dies war Anlass für den Eigentümer des Turms, die Stadt Dortmund, weitreichende Anpassungen im Bereich des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes umzusetzen. So wurden insbesondere 1998/1999 diverse Maßnahmen umgesetzt: Errichtung einer BMA, Einbau von Sprinklern, bauliche Abtrennnung des Aufzugschachtes und Schaffung eines Fluchttreppenhauses im Turmschaft. Die Maßnahmen wurden auf Grundlage einer brandschutztechnischen Konzeption des Sachverständigenbüros Halfkann + Kirchner aus Erkelenz betrieben.

Da es sich bei einem Fernsehturm um einen „atypischen“ Sonderbau handelt, bei dem nicht ohne weiteres die Hochbauverordnung anzuwenden ist, muss hier eine besondere Betrachtungsweise formuliert werden. Hierbei ist als wesentliches abweichendes Schutzziel das Prinzip des „Verharrens“, entgegen der üblichen „schnellen Entfluchtung“, zu nennen. So ist zu gewährleisten, dass die maximale Besucherzahl von 200 Personen sicher und geordnet von der Aussichtplattform durch den Turmschaft evakuiert werden können.

Um künftig für die bisher durchgeführten Maßnahmen den Status Quo zu sichern, werden die bis heute durchgeführten sowie die noch ausstehenden Maßnahmen durch P+ Architekten Ingenieure der baurechtlichen Genehmigung zugeführt. Der Gesamtprozess der brandschutztechnischen Verbesserungen soll damit einen Abschluss finden.

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